Außerkrafttreten
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die StPBG-Tagsatz-Verordnung, LGBl. Nr. 155/2024, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 41/2025, mit der Maßgabe außer Kraft, dass sie auf jene Leistungen weiterhin anzuwenden ist, die vor dem 1. April 2026 erbracht wurden.
