Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 13/2026

Im Zeitpunkt des Inkrafttretens der Novelle LGBl. Nr. 13/2026 anhängige Anerkennungsverfahren für Pflege(wohn)heime sind nach den Bestimmungen dieses Gesetzes zu Ende zu führen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 13/2026