Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Erlöschen der Betriebsbewilligung

Die Betriebsbewilligung erlischt, soweit der Betrieb

1. eingestellt wird, mit Verständigung oder Kenntnis der Landesregierung;

2. länger als nach zulässig ruhend gestellt wird.