Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Organe, welche nach dem Steiermärkischen Nationalparkorganegesetz bestellt wurden, dürfen für die in der Anlage 2 enthaltenen Tatbestände von Verwaltungsübertretungen Geldstrafen in der jeweils bestimmten Höhe durch Organstrafverfügung einheben.