Betrauung mit der Prüfung im Gebarungsvollzug
Das ausführende Organ hat durch entsprechende Prüfungen Vorsorge zu treffen, dass die beim Gebarungsvollzug obliegenden Tätigkeiten ordnungsgemäß durchgeführt werden.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Betrauung mit der Prüfung im Gebarungsvollzug
Das ausführende Organ hat durch entsprechende Prüfungen Vorsorge zu treffen, dass die beim Gebarungsvollzug obliegenden Tätigkeiten ordnungsgemäß durchgeführt werden.