Feststellung von Unrichtigkeiten
Werden bei der Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit eines Beleges Unrichtigkeiten oder sonstige Mängel festgestellt, sind diese der Ausstellerin/dem Aussteller des Beleges mitzuteilen.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Feststellung von Unrichtigkeiten
Werden bei der Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit eines Beleges Unrichtigkeiten oder sonstige Mängel festgestellt, sind diese der Ausstellerin/dem Aussteller des Beleges mitzuteilen.