Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Außerkrafttreten

Mit Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Steiermärkische Notifikationsgesetz, LGBl. Nr. 4/1998 zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 48/1999, außer Kraft.