Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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VII. Hauptstück

Verfahrensbestimmungen, Mietzinsbildung, Verfügungs- und Eigentumsbeschränkungen sowie begünstigte Rückzahlung

Ansuchen

(1) Ansuchen auf Gewährung einer Förderung sind an die Landesregierung zu richten.

(2) Den Ansuchen sind alle zur Beurteilung des Vorhabens und zur Überprüfung der Förderungsvoraussetzungen erforderlichen Unterlagen anzuschließen.

(3) Wenn Mieter um Förderung gemäß ansuchen, haben sie das Bestehen des Mietverhältnisses und unter Bedachtnahme auf die Zustimmung des Vermieters zur Vornahme der Arbeiten nachzuweisen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 12/2000, LGBl. Nr. 106/2016