Förderungswerber
Der Förderungswerber muß die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder im Sinne des österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt sein.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Förderungswerber
Der Förderungswerber muß die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder im Sinne des österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt sein.