Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Förderungsbeiträge

Förderungsbeiträge können als nicht rückzahlbare Zuschüsse bis zur Höhe der Annuitäten- und Zinsenzuschüsse gemäß gewährt werden. Die näheren Bestimmungen sind mit Verordnung zu treffen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 12/2000