Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Artikel II

(zur Novelle LGBl. Nr. 11/1996)

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(2) Artikel I Z 2 ist auf Mietobjekte anzuwenden, für die eine Förderungszusicherung gemäß ab dem 10. Juni 1991 ausgestellt worden ist.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 75/1998