Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Inhalt der Ausbildungsbescheinigung

Die Ausbildungsbescheinigung enthält:

1. die Aufschrift „Ausbildungsbescheinigung nach Artikel 5 der Richtlinie 2009/128/EG“,

2. die Bescheinigungsstelle,

3. den Namen, die Anschrift (Wohnsitz) und das Geburtsdatum der Besitzerin/des Besitzers,

4. ein Lichtbild (EU-Passbild) der Besitzerin/des Besitzers,

5. die Unterschrift der Besitzerin/des Besitzers,

6. die fortlaufende Nummer,

7. das Ausstellungsdatum,

8. das Ablaufdatum.