Verordnungen
Verordnungen auf Grund dieses Gesetzes und seiner Novellen können ab dem Tag der Kundmachung dieses Gesetzes oder der betreffenden Novelle erlassen werden. Die Verordnungen dürfen frühestens mit dem Tag in Kraft gesetzt werden, mit dem die betreffende Verordnungsermächtigung in Kraft tritt.
