Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Entsendung ins Ausland

Bei Dienstzuteilungen vom Inland an eine im Ausland gelegene Dienststelle gebührt anstelle der Zuteilungsgebühr eine Vergütung, die nach den besoldungsrechtlichen Bestimmungen Beamten zusteht, die den Dienstort im Ausland haben und dort wohnen müssen.