Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Dauer der Dienstreise

Die Dauer einer Dienstreise wird vom Zeitpunkt des Verlassens der Dienststelle oder Wohnung bis zum Zeitpunkt des Wiederbetretens der Dienststelle oder Wohnung berechnet.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 151/2014