Dauer der Dienstreise
Die Dauer einer Dienstreise wird vom Zeitpunkt des Verlassens der Dienststelle oder Wohnung bis zum Zeitpunkt des Wiederbetretens der Dienststelle oder Wohnung berechnet.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 151/2014
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Dauer der Dienstreise
Die Dauer einer Dienstreise wird vom Zeitpunkt des Verlassens der Dienststelle oder Wohnung bis zum Zeitpunkt des Wiederbetretens der Dienststelle oder Wohnung berechnet.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 151/2014