Beförderungskosten für Reisegepäck
Die Kosten der Beförderung des Reisegepäcks werden in der Höhe des tatsächlich angefallenen Aufwandes nach Vorlage einer Rechnung vergütet.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 74/2001, LGBl. Nr. 151/2014
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Beförderungskosten für Reisegepäck
Die Kosten der Beförderung des Reisegepäcks werden in der Höhe des tatsächlich angefallenen Aufwandes nach Vorlage einer Rechnung vergütet.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 74/2001, LGBl. Nr. 151/2014