Tägliche Ruhezeiten
Nach Beendigung der Tagesdienstzeit ist den Bediensteten eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zu gewähren.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Tägliche Ruhezeiten
Nach Beendigung der Tagesdienstzeit ist den Bediensteten eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden zu gewähren.