Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Bemessungsgrundlage für Zulagen

Soweit eine Zulage nach einem Prozentsatz des Gehaltes eines Beamten der Allgemeinen Verwaltung der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2 bemessen wird, beträgt die Bemessungsgrundlage € 2.324,2.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 15/2013

Beachte: Beachte die Verordnungsermächtigung des .