Bemessungsgrundlage für Zulagen
Soweit eine Zulage nach einem Prozentsatz des Gehaltes eines Beamten der Allgemeinen Verwaltung der Dienstklasse V, Gehaltsstufe 2 bemessen wird, beträgt die Bemessungsgrundlage € 2.324,2.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 15/2013
Beachte: Beachte die Verordnungsermächtigung des .
