Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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II. Abschnitt

Besoldungsrechtlicher Teil

Besoldungsrechtliche Einteilung der Beamten/Beamtinnen

Die Bezüge der Beamten/Beamtinnen richten sich nach der Zugehörigkeit zu einer der folgenden Besoldungsgruppen

1. Beamte/Beamtinnen der Allgemeinen Verwaltung und in handwerklicher Verwendung,

2. Lehrer/Lehrerinnen,

3. Kindergärtner/Kindergärtnerinnen, Erzieher/Erzieherinnen an Horten,

4. Förster/Försterinnen.