Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Funktionszulage für Lehrende an einer Bildungseinrichtung für Pflege-, Gesundheits- und Sozialbetreuungsberufe des Landes

Lehrern/Lehrerinnen und Lehrassistenten/Lehrassistentinnen gebührt für die Lehrtätigkeit eine Funktionszulage in Höhe von 200,00 Euro.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 49/2019, LGBl. Nr. 14/2024