Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kündigung der Vertragslehrer/Vertragslehrerinnen des Entlohnungsschemas IIL

(1) Die Kündigungsbeschränkung des gilt nicht für teilbeschäftigte Vertragslehrer/Vertragslehrerinnen.

(2) Die Kündigungsfrist beträgt für beide Teile einen Monat und hat mit dem Ablauf eines Kalendermonates zu enden. ist auf die Vertragslehrer/Vertragslehrerinnen des Entlohnungsschemas IIL nicht anzuwenden.