Kündigung der Vertragslehrer/Vertragslehrerinnen des Entlohnungsschemas IIL
(1) Die Kündigungsbeschränkung des gilt nicht für teilbeschäftigte Vertragslehrer/Vertragslehrerinnen.
(2) Die Kündigungsfrist beträgt für beide Teile einen Monat und hat mit dem Ablauf eines Kalendermonates zu enden. ist auf die Vertragslehrer/Vertragslehrerinnen des Entlohnungsschemas IIL nicht anzuwenden.
