Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Einteilung

(1) Das Besoldungsschema St. umfasst die Gehaltsklassen 1 bis 24.

(2) Die Einreihung in eine der 24 Gehaltsklassen setzt eine Verwendung auf einer gemäß bewerteten und in der Einreihungsverordnung ausgewiesenen Stelle voraus.