Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Entlassung wegen mangelnden Arbeitserfolges

Der Beamte/Die Beamtin, dessen/deren Gesamtbeurteilung in zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren auf nicht entsprechend lautet, ist mit Rechtskraft beider Dienstbeurteilungen entlassen.