Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Dienstzeugnis

Beim Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis ist dem/der Vertragsbediensteten auf Verlangen ein schriftliches Zeugnis über die Dauer und die Art seiner/ihrer Dienstleistung auszustellen.