Dienstzeugnis
Beim Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis ist dem/der Vertragsbediensteten auf Verlangen ein schriftliches Zeugnis über die Dauer und die Art seiner/ihrer Dienstleistung auszustellen.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Dienstzeugnis
Beim Ausscheiden aus dem Dienstverhältnis ist dem/der Vertragsbediensteten auf Verlangen ein schriftliches Zeugnis über die Dauer und die Art seiner/ihrer Dienstleistung auszustellen.