Beschwerde des/der Beschuldigten
Auf Grund einer vom/von der Beschuldigten erhobenen Beschwerde darf das Disziplinarerkenntnis nicht zu seinen/ihren Ungunsten abgeändert werden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Beschwerde des/der Beschuldigten
Auf Grund einer vom/von der Beschuldigten erhobenen Beschwerde darf das Disziplinarerkenntnis nicht zu seinen/ihren Ungunsten abgeändert werden.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 87/2013