Aufbewahrung von Akten
Nach endgültigem Abschluss des Disziplinarverfahrens sind die Akten unter Verschluss aufzubewahren.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Aufbewahrung von Akten
Nach endgültigem Abschluss des Disziplinarverfahrens sind die Akten unter Verschluss aufzubewahren.