Sonstige Tarife
Für Leistungen, welche in den beiliegenden Tarifen nicht ausdrücklich enthalten sind, sind unter analoger Anwendung vergleichbarer Positionen angemessene Kostensätze einzuheben.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Sonstige Tarife
Für Leistungen, welche in den beiliegenden Tarifen nicht ausdrücklich enthalten sind, sind unter analoger Anwendung vergleichbarer Positionen angemessene Kostensätze einzuheben.