Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Allgemeine Bestimmungen

(1) Diese Tarifordnung regelt den Kostenersatz für Einsatzleistungen der Freiwilligen Feuerwehren und Betriebsfeuerwehren bzw. für die Benutzung von Feuerwehreinrichtungen.

(2) Sie enthält vier Tarifgruppen:

1. Tarif A (Anlage 1): Kostensätze für die Mannschaft, Fahrzeuge und Anhänger, alle Einsatzgeräte, die persönliche Ausrüstung – Schutzbekleidung und den Wasserdienst;

2. Tarif B (Anlage 2): Kostensätze für pauschalierte Beistellungen und Einsatzleistungen;

3. Tarif C (Anlage 3): Kostensätze für Brandmeldeanlagen;

4. Tarif D (Anlage 4): Kostensätze für Verbrauchsmaterialien, welche getrennt zu verrechnen sind.