Zufahrten für Einsatzfahrzeuge
Gebäude müssen für Einsatzfahrzeuge erreichbar sein. Die dafür erforderlichen Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen müssen ausreichend breit, befestigt und tragfähig sein.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 78/2012
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Zufahrten für Einsatzfahrzeuge
Gebäude müssen für Einsatzfahrzeuge erreichbar sein. Die dafür erforderlichen Zufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen müssen ausreichend breit, befestigt und tragfähig sein.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 78/2012