Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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X. Abschnitt

Sondervorschriften für Handelsbetriebe

Zusätzliche Bewilligungsvoraussetzungen

Neubauten, die der Unterbringung von Handelsbetrieben mit einer Verkaufsfläche von mehr als 400 m² dienen, dürfen zur Gewährleistung einer Boden sparenden Bebauung nur mit mindestens zwei oberirdischen Geschossen erfolgen.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 45/2022