Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft, soweit in Abs. 2 nicht anderes bestimmt ist.
(2) Der 3. Teil dieses Gesetzes tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 29. Mai 2013, in Kraft.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Inkrafttreten
(1) Dieses Gesetz tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft, soweit in Abs. 2 nicht anderes bestimmt ist.
(2) Der 3. Teil dieses Gesetzes tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag, das ist der 29. Mai 2013, in Kraft.