Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Erstmalige Angelobung

Die Angelobung der Präsidentin/des Präsidenten, der Vizepräsidentin/des Vizepräsidenten und der nach dem Steiermärkischen Landesverwaltungsgerichts-Überleitungsgesetz übergeleiteten Mitglieder des Unabhängigen Verwaltungssenates Steiermark sowie der nach ernannten Landesverwaltungsrichterinnen/Landesverwaltungsrichter kann bereits vor dem 1. Jänner 2014 erfolgen. Die Angelobung wird in diesem Fall mit 1. Jänner 2014 wirksam.

Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 175/2013