Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Sitzungsgeld

Die Entschädigung von Laienrichterinnen/Laienrichtern, die nicht Landesbedienstete sind, umfasst auch ein Sitzungsgeld je angefangener halber Stunde in Höhe von 10 Euro.