Sitzungsgeld
Die Entschädigung von Laienrichterinnen/Laienrichtern, die nicht Landesbedienstete sind, umfasst auch ein Sitzungsgeld je angefangener halber Stunde in Höhe von 10 Euro.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Sitzungsgeld
Die Entschädigung von Laienrichterinnen/Laienrichtern, die nicht Landesbedienstete sind, umfasst auch ein Sitzungsgeld je angefangener halber Stunde in Höhe von 10 Euro.