Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Unterstützung der Landtagsarbeit

Für Zwecke ihrer parlamentarischen Aufgabenerfüllung einschließlich der Öffentlichkeitsarbeit sind den Landtagsklubs unbeschadet der Zurverfügungstellung des erforderlichen Personal- und Sachaufwands gemäß auf Antrag jährliche Zuwendungen nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes zu gewähren (Klubfinanzierung).