Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Abschnitt Il

Behörden und Verfahren

Parteien im Siedlungsverfahren sind

1. die Antragsteller ();

2. Personen, die Grundstücke, Gebäude oder Rechte zur Verfügung stellen, soweit sie nicht bereits unter Z 1 fallen, sowie jene Personen, denen an diesen Grundstücken oder Gebäuden dingliche Rechte zustehen.