Abschnitt Il
Behörden und Verfahren
Parteien im Siedlungsverfahren sind
1. die Antragsteller ();
2. Personen, die Grundstücke, Gebäude oder Rechte zur Verfügung stellen, soweit sie nicht bereits unter Z 1 fallen, sowie jene Personen, denen an diesen Grundstücken oder Gebäuden dingliche Rechte zustehen.
