Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Geschäftsordnung

Die Landesregierung hat durch Verordnung eine Geschäftsordnung des Landessanitätsrates zu erlassen, in der insbesondere die Einberufung und Abwicklung der Sitzungen zu regeln sind. Vor Erlassung der Verordnung ist der Landessanitätsrat anzuhören.