Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Berechnung der Punkte für die Stellungnahme der Schulinspektion über die fachlich-pädagogische Eignung im engeren Sinn

Die Stellungnahme der Schulbehörde hat im Ergebnis eine Reihung der Bewerberinnen/Bewerber vorzusehen. Die/Der Erstgereihte erhält die Maximalpunktezahl von 100 und jede/jeder weitere Bewerberin/Bewerber erhält um 20 Punkte weniger als der vor ihr/ihm Gereihte, wobei keine Punkteabzüge erfolgen.