Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Verrechnungsmodell

Voraussetzung für eine Kostenträgerrechnung in der Landesverwaltung ist die Festlegung der Art und Weise wie die Verrechnung der Gemeinkosten auf Haupt-(End-)kostenstellen erfolgt. Die gem. der jeweils geltenden Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung für Finanzen zuständige Abteilung legt dieses Verrechnungsmodell fest.