Darstellung der Vermögensrechnung
Die Darstellung der Vermögensrechnung hat jährlich durch die Landesregierung im Rahmen des Rechnungsabschlusses zu erfolgen.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
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Die Darstellung der Vermögensrechnung hat jährlich durch die Landesregierung im Rahmen des Rechnungsabschlusses zu erfolgen.