Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Hilfen für Ehrenamtliche

Einzelpersonen, die im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt sind, stehen Angebote zur Verfügung, mit denen sie in Kinderschutzfragen beraten und unterstützt werden.