Hilfen für Ehrenamtliche
Einzelpersonen, die im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt sind, stehen Angebote zur Verfügung, mit denen sie in Kinderschutzfragen beraten und unterstützt werden.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Hilfen für Ehrenamtliche
Einzelpersonen, die im Rahmen ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit mit Kindern und Jugendlichen in Kontakt sind, stehen Angebote zur Verfügung, mit denen sie in Kinderschutzfragen beraten und unterstützt werden.