Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Hilfen für Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche werden bei der Bewältigung ihrer Probleme unterstützt und es wird ihre soziale Integration gefördert. Dazu gehören insbesondere folgende Angebote:

1. Beratung bei altersspezifischen Fragen und Problemen;

2. ambulante und mobile sozialarbeiterische, psychotherapeutische, psychologische und sozialpädagogische Hilfen;

3. stationäre Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Notsituationen.