Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ziele

Die Kinder- und Jugendhilfe verfolgt folgende Ziele:

1. Bildung eines allgemeinen Bewusstseins für Grundsätze und Methoden förderlicher Pflege und Erziehung;

2. Stärkung der Erziehungskraft der Familien und Förderung des Bewusstseins der (werdenden) Eltern für ihre Aufgaben;

3. Förderung einer ihren Anlagen und Fähigkeiten angemessenen Entfaltung und Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten sowie deren Verselbstständigung;

4. Schutz von Kindern und Jugendlichen vor allen Formen von Gewalt und anderen Kindeswohlgefährdungen hinsichtlich Pflege und Erziehung;

5. Reintegration von Kindern und Jugendlichen in die Familie im Interesse des Kindeswohles, insbesondere im Zusammenhang mit Erziehungshilfen.