Übergangsbestimmung zur Novelle LGBl. Nr. 59/2024 – Erhöhung der Gehälter, Monatsentgelte, Zulagen und Nebengebühren
Die Erhöhung der mit der Novelle LGBl. Nr. 59/2024 festgesetzten Gehälter, Monatsentgelte, Zulagen und Nebengebühren erfolgt ab dem 1. Jänner 2024 nach Maßgabe der jeweiligen Verordnung gemäß über die Erhöhung der Gehälter, Monatsentgelte, Zulagen und Nebengebühren der zur Dienstleistung bei der Steiermärkischen Krankenanstalten Gesellschaft m.b.H. zugewiesenen Landesbediensteten.
Anm.: in der Fassung LGBl. Nr. 59/2024
