Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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GraphDI-KeyUser-Zulage

Der/Dem Bediensteten des Entlohnungsschemas SIII/N, die/der nicht besser als in SIII/N4 eingestuft ist, gebührt für die Dauer der tatsächlichen Verwendung in einer Dienststelle der KAGes für die Dauer der Verwendung als GraphDi-KeyUser eine GraphDi-KeyUser-Zulage. Diese Zulage setzt sich aus einem Betrag im Ausmaß von 66,79 Euro und einem variablen Zulagenteil zusammen. Der variable Zulagenteil ist abhängig

1. vom Verantwortungsbereich (Anzahl der dienstplanmäßig erfassten Bediensteten) und beträgt

a) ab 101 Bedienstete

13,35 Euro

b) ab 201 Bedienstete

26,74 Euro

c) ab 501 Bedienstete

33,41 Euro

und

2. der Größe des jeweiligen Landeskrankenhauses bzw. Landespflegezentrums

a) ab 301 Bedienstete

6,69 Euro

b) ab 801 Bedienstete

20,05 Euro

c) ab 2000 Bedienstete

33,41 Euro

Bei einer Änderung des Verantwortungsbereiches oder der Größe des LKH bzw. des Landespflegezentrums ist die Zulage neu zu bemessen.