Sonderurlaub für Bedienstete im Entlohnungsschema SIa
(1) Zur Teilnahme an fachlich zweckmäßigen Fortbildungsveranstaltungen haben Primarärztinnen/Primarärzte und Departmentleiterinnen/Departmentleiter pro Kalenderjahr Anspruch auf Sonderurlaub im Ausmaß von höchstens vierzehn Arbeitstagen.
(2) Für die ärztliche Leiterin/den ärztlichen Leiter erhöht sich der Sonderurlaub gemäß Abs. 1 um fünf Arbeitstage.
