Aufsichtsorgane
Für die Aufsichtsführung sind Personen einzusetzen, die auf Basis facheinschlägiger Ausbildungen über die erforderlichen Fachkenntnisse in den Bereichen der rechtlichen und pädagogischen Aufsicht verfügen.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Aufsichtsorgane
Für die Aufsichtsführung sind Personen einzusetzen, die auf Basis facheinschlägiger Ausbildungen über die erforderlichen Fachkenntnisse in den Bereichen der rechtlichen und pädagogischen Aufsicht verfügen.