Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufsichtsorgane

Für die Aufsichtsführung sind Personen einzusetzen, die auf Basis facheinschlägiger Ausbildungen über die erforderlichen Fachkenntnisse in den Bereichen der rechtlichen und pädagogischen Aufsicht verfügen.