Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Geltungsbereich

Gemäß § 48 des Steiermärkischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes 2019 – StKBBG 2019 umfasst die Aufsicht sämtliche Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen im Sinne des .