Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

2. HAUPTSTÜCK

Gemeinsame Bestimmungen für öffentliche und private Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen

1. Abschnitt

Äußere Organisation der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen

Mehrere Arten von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen am selben Standort

Einzelne Arten von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen können in denselben Räumen in zeitlicher Aufeinanderfolge geführt werden, soweit dies ohne gegenseitige Störungen möglich ist.