2. HAUPTSTÜCK
Gemeinsame Bestimmungen für öffentliche und private Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen
1. Abschnitt
Äußere Organisation der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen
Mehrere Arten von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen am selben Standort
Einzelne Arten von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen können in denselben Räumen in zeitlicher Aufeinanderfolge geführt werden, soweit dies ohne gegenseitige Störungen möglich ist.
