Kinderzahlen und Personalausstattung
(1) In jeder Nachmittagsbetreuung dürfen höchstens 10 Kinder gleichzeitig betreut werden. Kinder unter drei Jahren sind doppelt zu zählen.
(2) Eine Kinderbetreuerin/ein Kinderbetreuer kann die Betreuung von bis zu fünf Kindern übernehmen, ab dem sechsten Kind ist eine zusätzliche Kinderbetreuerin/ein zusätzlicher Kinderbetreuer einzusetzen.
