Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Aufgaben der Kinderbetreuerinnen/Kinderbetreuer

Die Kinderbetreuerin/der Kinderbetreuer hat unter Anleitung der Gruppenführenden/des Gruppenführenden Betreuungsaufgaben wahrzunehmen und hauswirtschaftliche Arbeiten, mit Ausnahme von Grobreinigungsarbeiten, zu verrichten.